Die JUSTUS Scheine
Der Verein Justus-Bündnis Rhein-Ruhr e.V. produziert die Justus-Handelsgutscheine. Die teilnehmenden Gewerbetreibenden erhalten ein Startpaket mit JUSTUS-Handelsgutscheinen. Die Vorderseiten der Scheine zeigen markante Motive des Ruhrgebietes und Niederrheins.
Auf der Rückseite der Scheine identifizieren sich die Gewerbetreibenden als Herausgeber. Hier hat der Gewerbetreibende eine Möglichkeit zu werben.
Eine Werbung die sichtbar bleibt!
Justus-Gutscheine gibt es im Wert von 1, 2, 5, 10, 20, 50 und 100 JUSTUS.

Gewöhnliche Gutscheine haben ein Datum an dem sie verfallen. Nicht so der Justus. Er besitzt ein Ablaufdatum (siehe Grafik) an dem der Schein seine Gültigkeit verliert und gegen eine 5%-tige Gebühr erneuert werden kann. Dieser Ausgabeanreiz sorgt dafür, dass der Justus den Austausch von Waren und Dienstleistungen fördert.
Der Referenzkurs zum Euro lautet: 2 JUSTUS entsprechen 1 Euro.
Sicherheitsmerkmale sind u.a.:
Druck auf Spezialpapier, Seriennummer, Prägung sowie die individuelle Werbung des jeweiligen Herausgebers.



