Häufige Fragen ( FAQs )
- Ist der JUSTUS fälschungssicher?
- Was kostet das JUSTUS-Projekt überhaupt und wer trägt diese Kosten?
- Ist ein Tausch in Euro möglich?
- Ist der JUSTUS kaufkraftstabil?
- Was mache ich mit einem kaputten JUSTUS-Schein?
- Was passiert mit den 5% JUSTUS-Gebühr?
- Wie komme ich als „normaler Verbraucher“ in den Besitz von JUSTUS-Gutscheinen?
- Kann ich noch mit einem JUSTUS-Gutschein bezahlen wenn sein Ablaufdatum erreicht ist?
Ist der JUSTUS fälschungssicher?
Aufgrund seiner individuellen Merkmale (Name des Herausgebers, Werbung, Ablaufdatums und Seriennummer) ist jeder Justus-Gutschein ein Unikat. Diese Eigenschaft in Verbindung mit den allgemeinen Sicherheitsmerkmale (Spezialpapier und Prägung) und der regionalen Gültigkeit des Justus macht das Fälschen von JUSTUS-Gutscheinen für Profis unattraktiv und für Laien unmöglich.
Da die Merkmale aller Scheine beim Verein gespeichert sind, kann bei Fälschungsverdacht die Echtheit einfach und schnell überprüft werden.
Was kostet das JUSTUS-Projekt überhaupt und wer trägt diese Kosten?
Die Mitglieder des Vereins „JUSTUS-Bündnis Rhein-Ruhr e.V. „ und des „Arbeitskreises Regionale Wirtschaft“ (Arbeitskreis im Rahmen der Agenda 2010) erbringen mit Unterstützung des Agendabüros der Stadt Mülheim an der Ruhr die Anschubfinanzierung für die JUSTUS-Scheine.
Zu den Treffen des „Arbeitskreises Regionale Wirtschaft“ sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Wir freuen uns über Unterstützung und aktive Mitarbeit!
Ist ein Tausch in Euro möglich?
Es gibt keinen Tausch von JUSTUS in Euro seitens des Vereins. Es ist den Händlern natürlich freigestellt, auf Wunsch von Verbrauchern deren Justus-Gutscheine in Euros einzutauschen. Die mögliche Rücktauschgebühr bestimmt der Händler.
Warum ist der JUSTUS-Gutschein kaufkraftstabil?
In regelmäßigen Abständen überprüft der Verein den Referenzkurs zum Euro. Bei einer stärkeren Inflation des Euro, gemessen am NRW-Verbraucherpreisindex, wird der Referenzkurs entsprechend angepasst.
Somit bleibt der JUSTUS-Gutschein kaufkraftstabil!
Was mache ich mit einem kaputten JUSTUS-Schein?
Unbrauchbare Justus-Scheine können von Verbrauchern wie Gewerbetreibenden kostenlos beim Verein Justus-Bündnis Rhein-Ruhr e.V. gegen neue Scheine gleichen Wertes eingetauscht werden.
Was passiert mit der 5%-igen JUSTUS-Gebühr?
Abgelaufene Justus-Scheine (Die JUSTUS-Scheine sind ein Jahr gültig) werden abzüglich einer 5%-igen Gebühr gegen neue Justus-Gutscheine eingetauscht. Die eingenommene Bearbeitungsgebühr wird vom Verein „JUSTUS-Bündnis Rhein-Ruhr e.V.) satzungsgemäß für die Herstellungskosten der Justus-Scheine sowie als Rücklage verwendet. Mit Einnahmen, die darüber hinaus gehen werden gemeinnützige Projekte unterstützt. Über die genaue Verwendung berät und entscheidet die Mitgliederversammlung.
Wie kommen die „normalen Verbraucher“ in den Besitz von JUSTUS-Gutscheinen?
Privatpersonen können Justus bei allen Gewerbetreibenden kaufen, die beim JUSTUS-Gutscheinsystem mitmachen. Des weiteren können sich Privatpersonen das Wechselgeld in Justus auszahlen lassen oder sie nehmen die mögliche Treueprämie vieler Händler in Form eines „Justus-Dankeschöns“ entgegen.
Auch beim Verein können Verbraucher Justus-Gutscheine erwerben. Dabei handelt es sich um die Justus-Gutscheine, die der Verein als Gegenleistung für Gestaltung und Druck der Werbung von den Justus-Händlern erhalten hat.
Kann ich noch mit einem JUSTUS-Gutschein bezahlen wenn sein Ablaufdatum erreicht ist?
Es ist noch bis zu drei Monate nach Erreichen des Ablaufdatums möglich mit einem JUSTUS-Gutschein zu bezahlen. Allerdings kann der Händler, der den schon abgelaufenen Schein noch annimmt dafür eine fünfprozentige Gebühr verlangen.
Ein länger als drei Monate abgelaufener JUSTUS-Gutschein kann nur noch direkt beim Herausgeber des Scheines (siehe Rückseite auf dem JUSTUS-Gutschein) eingelöst oder gegen einen neuen Schein getauscht werden.

